Da der Student die Entlassungsdiagnose 'instabile emotionale
Persönlichkeitsstörung, Borderline Typus' für nicht substantiviert gehalten
habe, habe er sich nach der Entlassung mehrfach ärztlich bzw. nervenärztlich
untersuchen lassen, wobei ihm geistige Gesundheit bescheinigt worden sei.
Sein Ersuchen um ein neutrales psychiatrisches Gutachten, das auch Bezug nehmen
sollte zu jenen vermuteten Nachfolgeschäden - medikamentös sowie
seelisch-traumatisch - liege begründet in laut Grundgesetz verbürgter Freiheit
und Würde des Menschen - in seinem Fall missachtet.
...
Panikartige Zustände kamen hinzu, diese jedoch aus folgendem Grund: Die jedes
Detail seines Lebens überwachende, kontrollierende und kommentierende
Großmutter verdächtigte ihn - wie wiederholt bereits in früheren Jahren - an
einer Psychose zu leiden, z.T. einfach aus dem Grund, weil der Enkel 'schwierig'
sei, i.e. immer wieder geneigt habe aufzubegehren u.a. gegen ihre Anordnungen.
Ähnlich hatte seine Mutter Jahre zuvor die fixe Idee, ihr Sohn leide an einer
'unheilbaren Krankheit' und so habe er sich wiederholt unnützen ärztlichen
Untersuchungen unterziehen müssen, da alle Untersuchungen negativ, i.e. ohne
bestätigendes Ergebnis ausgegangen seien - was die Mutter allerdings in ihrer
auf den Sohn projizierten Hypochondrie nicht akzeptieren konnte.
Die durch den 'Psychoterror' der Großmutter erzwungenen bzw. bewirkten
ärztlichen Untersuchungen, dass der Enkel psychisch unauffällig sei, habe die
Großmutter durch ein gewissermaßen eigenes 'Attest', dass dieser 'Enkel an einer
Psychose leide, die bisher übersehen worden sei', postalisch an Behörden bzw.
Ärzte geschickt.
Völlig in die Enge gedrängt und fast täglich in der Erwartung, es würde ein
Krankenwagen oder Polizeiauto kommen und ihn abholen - zuletzt beim Tönen des
Martinshorns Reißaus genommen in der Befürchtung, jetzt seien sie da um ihn
abzuholen - habe er - auch unter der Vorstellung leidend, dass seine Angebetete,
seine (platonische) Freundin, für ihn verloren sei, habe er - im August 97 -
eine Überdosis Schlaftabletten genommen, da er erstens den Psychoterror der
Großmutter, zweitens die gefürchtete Zwangseinlieferung in die 'Klapse' und die
damit verbundenen Gewaltmaßnahmen medikamentöser und anderer Art (von seiner
psychiatrisch behandelten Mutter her in Erinnerung) nicht mehr mit einem
sinnvollen Leben vereinbaren konnte, drittens, auch der Weg, das Zufluchtsuchen
zu seiner Freundin ihm versperrt schien.
Die Diagnose einer 'emotional instabilen Persönlichkeitsstörung, Borderline-Typ'
- gewissermaßen in einem Alter von 20 Jahren gestellt, in dem dem diese sich
nach der Literatur (ICD 10, S. 211) großenteils erst zu entwickeln beginnen -
kann der jetzige Untersucher nicht nachvollziehen, aus weiter oben dargelegten
Gründen.